Sicht- und Wolkenabstände 2018Da Hängegleiter ausschliesslich nach Sichtflugregeln (VFR) fliegen, gilt es auch, Flugsicht und Wolkenabstände, die je nach Höhe und Luftraumklasse differieren, zu beachten.

Seit 12.10.17 wird der Luftraum G diesbezüglich neuerdings unterteilt: Von Grund bis 300 m über Grund muss die Flugsicht minimal 1,5 km betragen und es ist ausserhalb von Wolken mit Bodensicht zu fliegen.
Oberhalb von 300m AGL gelten neu bereits die Wolkenabstände wie im Luftraum E, D und C, da dort mit IFR- Verkehr zu rechnen ist. Auch ein IFR-Flug muss, wenn er in VMC (Sichtflugwetterbedingungen) fliegt, den Luftraum beobachten, um anderen Luftfahrzeugen auszuweichen. Deshalb sind in diesen Klassen höhere Sichtminima und Wolkenabstände vorgeschrieben.
Die Flugsicht muss unterhalb 3050 m AMSL 5 km betragen, oberhalb 3050 m AMSL 8 km (wegen höheren Fluggeschwindigkeiten). Der Wolkenabstand beträgt unabhängig von der Höhe vertikal 300 m und horizontal 1500 m. Für Segelflugzeuge und demnach auch für Hängegleiter gibt es jedoch eine Ausnahme in Form von reduzierten Wolkenabständen in speziell bezeichneten Zonen.

LS-R FOR GLIDERS
In den LS-R for gliders (ehemalige Segelflugzonen) gelten verminderte Wolkenabstände von vertikal 50 m und horizontal 100 m. Die Flugsicht bleibt indessen unverändert 5 km resp. 8 km. Obwohl LS-R for gliders ja eigentlich eine Erleichterung darstellen, werden sie als LS-R (Luftraumbeschränkungsgebiet) qualifiziert, da sich die Einschränkungen auf den darin verbotenen IFR-Verkehr bezieht.
Sie sind grundsätzlich jeweils von März (Datum des Inkrafttretens der jeweils neuen Segelflugkarte) bis 31. Oktober von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang aktiv.

Auszug Luftraumbroschüre 2018 des SHV