Der neue PC-24 Flieger der Pilatus Flugwerke wird in unserer Region bis ca. März 2018 intensiv getestet. Dafür benötigt Pilatus kontrollierte Lufträume, die unsere Flugregion tangiert.

Bis Ende Mai 2015 ist die momentane Luftraumwarnung südlich von Buochs lediglich eine Warnung und stellt kein Flugverbot dar. Danach sind Flüge bei aktiviertem Luftraum nicht erlaubt. Die temporären Flugzonen können von Montag bis Freitag aktiv sein. Deshalb ist es unerlässlich vor einem Streckenflug das DABS zu studieren.

  • Die Sektoren werden je nach Bedarf einzeln oder mehrere gleichzeitig aktiviert.
  • Die Untergrenze ist aus dem DABS (zweite Seite) ersichtlich. Sie beträgt mindestens 1500 m.ü.M. oder 600 m über Grund (welches die grössere Höhe ergibt).
  • Die Aktivierung erfolgt jeweils nur für wenige Stunden und wird ebenfalls auf der zweiten Seite des DABS genannt.
  • Von April bis Oktober sind Aktivierungen von Montag bis Freitag (ohne Feiertage) möglich.
  • Von November bis März sind Aktivierungen von Montag bis Samstag (ohne Feiertage) möglich.
  • Durchflugbewilligungen per Funk sind während der aktivierten Zeiten möglich auf 128.475 resp. 119.625.

Weitere Infos siehe Luftraumtafel