Der Bundesrat hat wesentliche Lockerungen per 30. Mai und 6. Juni beschlossen. Ab dem 30. Mai sind spontane, nicht organisierte Versammlungen von 30 Personen zulässig. Ab dem 6. Juni sind organisierte Aktivitäten von bis zu 300 Personen zulässig (Schulung, Trainings, Vereinsanlässe).

Der SHV wird das Schutzkonzept für alle Hängegleiter gemäss den Beschlüssen des Bundesrates überarbeiten und sobald wie möglich publizieren. Die wichtigsten Punkte sind:

  • 2 m Abstand wahren, wenn immer möglich
  • Wenn der 2 m Abstand nicht gewahrt werden kann, ist eine Schutzmaske empfohlen
  • Eine Teilnehmerliste muss geführt werden (Contact Tracing)
  • Für den Transport zum Startplatz gilt das Schutzkonzept des Transporteurs resp. des Nutzfahrzeugverbandes.
  • Die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene gelten weiterhin.
  • Die Bergbahnen dürfen ihren Betrieb ebenfalls am 6. Juni wiederaufnehmen. Für sie gelten die gleichen Regeln wie für den öffentlichen Verkehr. Ev. werden die Bergbahnen das unterschiedlich umsetzen.